u/dexter3player

11.1k post karma · 66.6k comment karma · joined Apr 2016

dexter3player

Das ist immer eine Momentaufnahme. Knapp die Hälfte aller Fahndungen führen innerhalb von 0 bis 99 Tagen zur Haft. Weitere 10% innerhalb von 100 bis 199 Tage.

Nur 30% dauern über 500 Tage. Allerdings werden abgeschobene Straftäter für die Dauer ihrer Reststrafe vorsorglich zur Fahndung ausgeschrieben um eine Wiedereinreise zu verhindern. Die Zahl ist daher nicht aussagekräftig.

Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dienen dazu, deren Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern und bleiben bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv. Dies verzerrt die Übersicht hinsichtlich der Erledigungsdauer insbesondere bei langen offenen Haftbefehlen. Daher ist es nicht möglich, valide Aussagen zur durchschnittlichen tatsächlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen zu treffen. Auf die Angabe eines statistischen, nach oben verzerrtem Mittelwert wird daher verzichtet.

Siehe die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu nicht vollstreckten Haftbefehlen. Also mal wieder ein großer Nothingburger.

dexter3player

Er ist echt cool, es wird in Zukunft sogar die Möglichkeit geben, mit diesem jedes Dokument so zu signieren dass es einer handschriftlichen Unterschrift gleich steht.

Liegt dann der geheime Signaturschlüssel nur auf dem Smartphone oder bekommt wie bei der De-Mail irgendein Anbieter einen Blankoscheck um in deinem Namen beliebige Dokumente zu signieren?

dexter3player

Oder wie ich's letztens es auf einem Werbeplakat des Bahnhofsmission sah:

Null Gehalt. Aber viel Lohn.

Fand den Spruch jetzt nicht sehr überzeugend. ^^

dexter3player

Die Aktenlage ist hier klar. Der Radweg ist ein Sonderweg, der aufgrund des großen Abstands zur Fahrbahn diese auch nicht begleitet. Von dort kommender Verkehr muss dem Verkehr der Fahrbahn immer Vorfahrt gewähren. Zur Verdeutlichung wird das häufig nochmals beschildert. Ansonsten klärt das größere Vorfahrt gewähren die Vorfahrtsbeziehung der Fahrbahn-Einmündung.

dexter3player

Ja. In der StVO heißt es in Anlage 2 (Vorschriftzeichen) Abschnitt 8 (Halt- und Parkverbote) Randnummer 61:

Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

dexter3player

Laut Norm müssen Absperrschrankengitter entweder weiß oder grau sein. Das heißt aber nicht, dass die Verkehrsbehörde keine Abweichungen duldet.

dexter3player

In der Verwaltungsvorschrift zur StVO heißt es dazu:

Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll.

dexter3player

Wenn dein "immer" in 2001 beginnt.

Wohl eher 1976.

Edit: Zeitstempel korrigiert.

dexter3player

Die Psychologie hat da ein paar Erklärungsansätze.

Aus dem Artikel Wer sich ekelt, denkt autoritär vom ORF Science:

Es kann einem auch vor Menschen, die fremd oder anders aussehen, ekeln oder vor bestimmten Verhaltensweisen, z.B. sexuellen Praktiken, die nicht der Norm entsprechen. Studien zeigen, dass „echter“ Ekel und moralisch-sozialer Ekel das Gehirn recht ähnlich aktivieren.

Außerdem hätten Menschen, die sich vor vielem fürchten, eher einen Hang zu konservativen, autoritären Ideologien – das legen Untersuchungen nahe. Sie wünschen sich eine wohlsortierte Gesellschaft mit klaren Hierarchien, straffer sozialer Ordnung und strengen Strafen für alles Abweichende.

Andere Studien zeigen, dass Konservative wirklich anfälliger für Ekel sind. Sogar in ihrem Gehirn wird demnach sichtbar, dass sie stärker auf ekelerregende Bilder reagieren.

„Es gibt zwar eine konsistente Korrelation zwischen der Ekelreaktion und autoritären Haltungen. Aber dennoch ist das nur ein kleiner Teil. Unsere politische Haltung ist vor allem von einer Menge anderer Faktoren geprägt, wie etwa der Herkunft, der Sozialisation und dem soziodemographischen Hintergrund.“

dexter3player

Parkscheibe und Haltverbot schließen sich gegenseitig aus. Da hat bei der zuständigen Verkehrsbehörde wohl jemand Nachschulungsbedarf.

dexter3player

Hier hat man wohl zum Fernhalten von Kraftfahrzeugen die offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) umsetzen wollen, sich dann aber im letzten Moment die nötigen Baumaßnahmen gespart und eine Bordführung mit Linienmalerei ersetzt.

In den ERA heißt es:

Für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung. Das Einbringen von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Polier, Sperrpfosten, Geländer und sonstiger Absperrgeräte in den Verkehrsraum bedarf in der Regel der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bzw., bei der Kreuzung mit Bahnanlagen, durch das Bahnunternehmen. Sie sind nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen:
- Polier sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Sie müssen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend erkennbar sein.
- Für in Gruppen fahrende Radfahrer stellen Sperrpfosten und andere niedrige Einbauten auch bei Tageslicht wegen der mangelnden Sichtbarkeit eine erhebliche Gefahr da.
- ...

Um diese Gefahren zu minimieren, werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Sind bei selbständigen Radwegen bzw. im Außerortsbereich bauliche Maßnahmen zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge nötig, sollte zunächst die punktuelle Verengung des Weges auf 2,00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller, geprüft werden. Sind Poller bzw. Sperrpfosten im Weg unverzichtbar, sind diese auffällig zu färben und nach beiden Seiten voll retroreflektierend auszuführen. Sofern sie nicht gleichzeitig als Standort eines Verkehrszeichens oder ähnlich hoher Einbauten dienen, sind sie in der Zufahrt in einem ca. 20 m langen Keil aus weißer Randmarkierung einzufassen, welcher den Weg teilt.
- ...

Edit: typo

dexter3player

The white sign under the yield sign displays the priority layout. You and the car on the left are both on streets (thin line) that must yield to the bend priority street (thick line). Since the "priority level" between the two of you is the same, the standard rule applies: right has right of way. Admittedly, this is not written down in the code, but case-law. Also by the way: It does not make a difference when you or the other car is shown a stop sign instead of a yield sign.

dexter3player

Wenn man zu erlaubten zeit einfährt, darf man da auch stehen bleiben.

Das stimmt nicht. In der StVO heißt es:

Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem angegebenen Inhalt.

Parken gilt als Teilnahme am Verkehr.

Bei StVO2Go gibt's einen ausführlichen Artikel dazu.

dexter3player

Die verbotene Einfahrt gilt nur von 20-8 Uhr.

Es wird nicht nur die Einfahrt verboten sondern auch das Parken, da das Zeichen ein Verkehrsverbot ausspricht, was auch den ruhenden Verkehr einschließt.

dexter3player

Das ist bereits seit 15 Jahren empfohlen. Aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010:

Für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung. Das Einbringen von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Poller, Sperrpfosten, Geländer und sonstiger Absperrgeräte in den Verkehrsraum bedarf in der Regel der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bzw., bei der Kreuzung mit Bahnanlagen, durch das Bahnunternehmen. Sie sind nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen:
- Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Sie müssen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend erkennbar sein.
- Für Gruppen fahrende Radfahrer stellen Sperrpfosten und andere niedrige Einbauten auch bei Tageslicht wegen der mangelnden Sichtbarkeit eine erhebliche Gefahr dar.
- Durch Einengungen des Lichtraumprofils erzwungene enge Radien verringern die Akzeptanz von Radverkehrsanlagen und erschweren die Befahrbarkeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen.

[…]

Um diese Gefahren zu minimieren, werden folgende Empfehlungen gegeben:
Sind bei selbständigen Radwegen bzw. im Außerortsbereich bauliche Maßnahmen zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge nötig, sollte zunächst die punktuelle Verengung des Weges auf 2,00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller, geprüft werden.
- Sind Poller bzw. Sperrpfosten im Weg unverzichtbar, sind diese auffällig zu färben und nach beiden Seiten voll retroreflektierend auszuführen. Sofern sie nicht gleichzeitig als Standort eines Verkehrszeichens oder ähnlich hoher Einbauten dienen, sind sie in der Zufahrt in einem ca. 20 m langen Keil aus weißer Randmarkierung einzufassen, welcher den Weg teilt.

dexter3player

Richtig. Aber wenn ein Feiertag zwischen Montag und Samstag fällt, ist es kein Werktag.

dexter3player

Wir sehen hier ein eingeschränktes Haltverbot auf dem Seitenstreifen. Dieser Seitenstreifen grenzt weiter hinten im Foto an eine Feuerwehrzufahrt. Diese Zufahrt ist mit den langen weißen Linien quer zur Fahrtrichtung gekennzeichnet.

Außerdem sehen wir zwei weitere weiße Linien, die mit der Bordsteinkante ein geschlossenes Rechteck bilden. Das dürfte eine Parkflächenmarkierung sein, die dort das Parken erlaubt.

Der schwarze PKW darf da also parken, der silberne nicht.

Dagagen Einspruch zu erheben ist daher vermutlich nur wenig aussichtsreich.

dexter3player

Nicht gültig. Nur weiß und gelb sind erlaubt.

Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf.

dexter3player

Die Bodenmarkierung erwirkt die entsprechenden Ge- und Verbote. Das blaue Verkehrszeichen ist nur ein Hinweis.

dexter3player

Klar. Es sind aus der Sicht des von hier herannahenden Ortsfremden keine Zeichen zu sehen, die die Einfahrt in die Kreuzung verbieten.

dexter3player

Die Gefahr, dass sich hier große Radfahrer den Kopf anschlagen wurde hier aber erkannt. Das Schild mit dem Zeichen Geh-/Radweg wurde so hoch gehängt, dass zwangsläufig auch das Schild mit dem Zeichen der Durchfahrtshöhe gesehen wird. Unterstützend wurden auch die sonst obligatorischen Leitmale weggelassen, um die Aufmerksamkeit nicht weiter zu streuen. Der hohe Pfosten zum Festhalten nach einer Bremsung ist noch ein zusätzliches Goodie.

Ich würde da aber noch weiter gehen und an der Decke jeweils pro Richtung ein Drehkreuz oder Drängelgitter montieren lassen. Damit können zu schnelle Großradfahrer auf die notwendige Geschwindigkeit gedrosselt werden ohne Kleinradfahrer zu behindern.

dexter3player

Mit der StVO ist das im Einklang:

§ 10 Einfahren und Anfahren Wer […] von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. […] Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Ein abgesetzter Radweg (s.u.) ist ein Sonderweg und damit ein „anderes“ Straßenteil. Ob der von der Vorfahrtstraße rechts abbiegende Verkehr dem nur fast (!) parallel verlaufenden Radverkehr durch zu lassen hat, ist aufgrund des Abstands zur Vorfahrtstraße nicht ganz klar und wurde hier klargestellt. Der Radverkehr muss hier allen Fahrzeugen auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.

Die Frage ist eher, ob das mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO oder mit den anderen Regelwerken in Einklang ist.

Aus der Verwaltungsvorschrift:

II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.

Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Zu Absatz 3
(Rn. 8)
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

Zu den Zeichen 205 und 206 heißt es aber noch:

I. Die Zeichen sind unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung anzuordnen.

III. Das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegenläufigen waagerechten Pfeilen (1000-32) ist anzuordnen, wenn der Radweg im Verlauf der Vorfahrtstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist.

Irgendwie hat hier die Verkehrsbehörde beide Konstellationen zusammengewürfelt. Der Radverkehr wird zwar im Groben entlang der Vorfahrtstraße geführt, im Feinen direkt an der Einmündung aber nicht (> 5 Meter Abstand). Das scheint mir daher so nicht zulässig.

dexter3player

Dasselbe wie wenn du durch einen gutbesuchten Supermarktparkplatz mit herumlaufenden Kindern fährst: Mit der Kopplung schubweise leicht beschleunigen, ggf. bremsen und dann weiterrollen.

LKWs haben übrigens auch langsamere Gänge.

dexter3player

In der Verwaltungsvorschrift heißt es:

Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.

Man könnte damit die Aufstellung anfechten. Die Anordnung verliert damit aber nicht ihre Wirkung ggü. den Verkehrsteilnehmern.

dexter3player

Das Zusatzzeichen ist nicht zulässig. Das Parken auf Gehwegen ist und war schon immer verboten, außer es wird explizit erlaubt. Dieses Zusatzzeichen suggeriert anderes. Es ist wohl nur ein verzweifelter Versuch ordnungswidriges Gehwegparken zu unterbinden. Davon abgesehen ist dieses Zusatzzeichen nicht Teil des Verkehrszeichenkatalogs und bräuchte die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde.

Die Art und Weise wie die Schilderkombination auf dem Gegenfahrstreifen steht ist aber auch spannend. Das hat da so absolut nichts zu suchen. Es fehlt nicht nur eine Absperrschranke oder Leitbaken mit gelben Leuchten. Die Fußplatten sind zu wenige und auch noch falsch herum aufgestellt; bei starkem Wind fällt das sofort um.

Interessant finde ich auch, dass sich die Verkehrsbehörde nicht veranlasst sieht das durch den rechten Baum eingeschränkte Lichtraumprofil kenntlich zu machen oder Verkehrsteilnehmer mit etwas Abstand daran vorbei zu lenken.

Die blaue Fahrbahnmarkierung passt du auch gut ins Bild. Keine Ahnung von dem was man da macht, Hauptsache man macht etwas.

Edit: typo